AGB – Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für personal yoga mit Agata Laser

Allgemeines

Alle Dienstleistungen personal yoga - Agata Laser unterliegen in vollem Umfang der nachstehenden Vereinbarung, vorausgesetzt, diese wurden nicht durch anderweitige individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.

Leistungsumfang, Entgelte, Zahlungsbedingungen

  1. Agata Laser verpflichtet sich zu einer individuellen Beratung und Betreuung der Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainingsbeteuung. Vor Beginn des Trainings werden Trainingsinhalte und Ziele in einem Anamnesegespräch mit dem Klienten abgestimmt. Darüberhinaus werden die Art sowie der Umfang und die Örtlichkeiten der Trainingseinheiten mit dem Klienten abgesprochen.
  2. Die Dauer einer personal yoga Stunde beträgt 60 Minuten.
  3. Der Klient erhält über die zu zahlenden Entgelte eine schriftlich erstellte Rechnung. Die Zahlung des Entgelts erfolgt jeweils bar am Ende einer Trainingseinheit. Bei Buchung mehrerer Stunden erfolgt die Zahlung durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto von Agata Laser. Der gesamte Rechnungsbetrag ist im Voraus zu entrichten und muss vor der ersten Trainingseinheit auf dem Konto eingegangen sein.
  4. Vom Klienten gekaufte und bezahlte Stunden verfallen ab einer Unterbrechung des Trainings von 3 Monaten. In Sonderfällen behält sich Agata Laser vor, ein ärztliches Attest zu fordern. Nur dann werden dem Klienten nicht genutzte Trainingseinheiten zurückerstattet.

    Verhinderung

  5. Die Trainingseinheit beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Damit Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen oder Ihr Trainingstermin entfällt, bitte ich um Absage Ihres Trainings bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Andernfalls wird 50% des vereinbarten Honorars für die gebuchte Trainingseinheit fällig. Agata Laser ist nicht verpflichtet, den nicht selbst verschuldeten verspäteten Beginn einer Trainingseinheit nachzuholen. Von Agata Laser verschuldete Verspätungen werden selbstverständlich nachgeholt.

    Obliegenheiten des Klienten

  6. Der Klient ist verpflichtet, Agata Laser über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Sollten während der Yogastunde plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist der Klient verpflichtet, Agata Laser umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.

    Fahrt- und Wegegelder

  7. Wenn Sie in Kiel oder Umgebung bis zu 10 km wohnen, fallen keine weiteren Fahrtkosten an. Wohnen Sie weiter weg als 10 km des Einzugsgebietes, wird die Fahrtzeit anteilig mit dem Stundensatz berechnet.

    Geheimhaltung

  8. Agata Laser ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Agata Laser und dem Klienten.

    Datenschutz

  9. Die personenbezogenen Daten der Klienten werden von Agata Laser gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht.

    Sonstiges

  10. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Vereinbarung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl bestehen. Für die unwirksame Bestimmung ist ggf. eine wirksame Bestimmung zu treffen, die dem, was die Vertragsparteien gewollt haben, am nächsten kommt.

ok